Kaderqualifikation LG 1 17/18
- Details
- Kategorie: Luft-Gewehr
- Geschrieben von LSplt. Manfred Kopitar (Ergebnisse)
Einige nutzten die Möglichkeit der 1. Kaderqualifikation
Einige nutzten die Möglichkeit der 1. Kaderqualifikation
Landesliga und Regionalliga Endwertungen
Anhang 1 zur Kärntner Ligaordnung 17/18 LG und LP
Ein zweimaliger Start im selben Bewerb in einer höheren
Klasse ist nicht erlaubt.
Ein zweimaliger Start in einem anderen Bewerb (z.B. LP 5, Hobbyklasse, LG/LP stehend aufgelegt und LG/LP stehend frei) in derselben oder einer höheren Klasse ist erlaubt.
Das Nenngeld ist pro Bewerb zu entrichten!
Anhang 2 zur Kärntner Ligaordnung 17/18 LG und LP
Es ist jeden Schützen und jeder Schützin des Kärntner Landesschützenverbandes, der/die in keiner Mannschaft eingeteilt ist erlaubt, den RFW-Bewerb für die Unterliga bei einer Kärntner Landesliga Runde auf einem freien Stand mitzuschießen!
Sinn und Zweck ist es, dass dieses Ergebnis für die Qualifikation herangezogen werden kann, sofern die Wettbewerbsbestimmungen eingehalten wurden und ein dort anwesender Kampfrichter dies bestätigt!
Das Ergebnis, vom Kampfrichter bestätigt, ist dann eingescannt oder per Foto an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder per WhatsApp an mich zu schicken!
Um teilnehmen zu können, muss der Schütze/Schützin zuvor mit dem zuständigen Verein, bzw. den Landessportleiter abstimmen, ob ein freier Stand zur Verfügung steht!
Der Landessportleiter für Luftgewehr und Luftpistole
Manfred Kopitar